Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
(Stand: März 2010)
§ 1 Allgemeines
1.1 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.1 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers/Bestellers die Lieferung an den Käufer/Besteller vorbehaltlos ausführen. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit dem Käufer/Besteller. Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310 Absatz 1 BGB. Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten können von uns jederzeit nach Entdeckung berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Schweigen auf Erklärungen des Käufers/Bestellers ist nicht als Zustimmung zu werten.
§ 2 Bestellung und Angebotsunterlagen
2.1 Vorgelegte Bestellungen gelten nur dann als durch uns angenommen, wenn sie von uns oder einem unserer Vertreter innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage schriftlich angenommen werden.
§ 2 Bestellung und Angebotsunterlagen
2.1 Vorgelegte Bestellungen gelten nur dann als durch uns angenommen, wenn sie von uns oder einem unserer Vertreter innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage schriftlich angenommen werden.
2.2 Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierungen der Ware entsprechen unserem Angebot (wenn es vom Käufer/Besteller angenommen wird) oder der Bestellung (wenn diese von uns angenommen wird). Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden (siehe zur Verpflichtung zur Geheimhaltung auch § 10).
2.3 Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Käufer/Besteller die Verantwortung und der Käufer/Besteller ist dafür verantwortlich, uns jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.
2.4 Müssen die Waren durch uns hergestellt oder sonst ver- bzw. bearbeitet werden und hat der Käufer/Besteller hierfür eine Spezifizierung vorgelegt, hat der Käufer/Besteller uns von jeglichem Verlust, Schaden, Kosten oder sonstigen Ausgaben freizuhalten, die wir zu zahlen haben oder zu zahlen bereit sind die uns entstehen, weil sich die vertragliche Ver- oder Bearbeitung der Ware aufgrund der Spezifizierung des Käufers/Bestellers als Verletzung eines Patentes, eines Urheberrechts, einer Marke oder eines sonstigen Schutzrechts eines Dritten herausgestellt hat.
2.5 Wir behalten uns das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftritt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Der Kaufpreis ist der von uns genannte Preis, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis.
3.1 Der Kaufpreis ist der von uns genannte Preis, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis.
3.2 Ab einem Netto-Warenwert von EUR 200,-- gelten unsere Preise „frei Haus deutscher Grenze“ (inkl. Verpackung), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Soweit wir bereit sind, die Ware an andere Orte auszuliefern, hat der Besteller die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3 Zahlungen sind „netto Kasse“ zu leisten. Der Abzug von Skonto, Boni und/oder WKZ bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer/Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer/Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
4.1 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers/Bestellers sowie die rechtzeitige Eigenbelieferung voraus.
4.1 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers/Bestellers sowie die rechtzeitige Eigenbelieferung voraus.
4.2 Die gesetzliche Haftung für Verzug ist im Fall einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits auf den jeweils vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es wurde mit dem Käufer/Besteller ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart.
4.3 Kommt der Käufer/Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehrauf-wendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer/Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 5 Gefahrübergang und Transportrisiko
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „frei Haus deutscher Grenze“ vereinbart.
§ 5 Gefahrübergang und Transportrisiko
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „frei Haus deutscher Grenze“ vereinbart.
5.2 Sofern der Käufer/Besteller dies wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer/Besteller.
§ 6 Eigentumsvorbehaltssicherung
6.1 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
6.1 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers/Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
6.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufers/Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Käufer/Besteller dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
6.4 Der Käufer/Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterverarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer/Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer/Besteller uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.5 Die Verarbeitung der Ware durch den Käufer/Besteller wird stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Käufers/Bestellers an der Ware setzt sich an der verarbeiteten Ware fort. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Lebensmitteln oder sonstigen Waren verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Ware gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Der Käufer/Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns kostenlos.
6.6 Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen vermischten Waren zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Ware des Käufers/Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer/Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer/Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns kostenlos.
6.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers/Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % oder den Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 7 Mängelgewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers/Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers/Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
7.3 Soweit die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Käufer/Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
7.4 Soweit sich nachstehend (Absätze 7.5, 7.6 und 7.7) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers/Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers/Bestellers.
7.5 Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.6 Die Regelung unter Absatz 7.5 gilt auch, wenn der Käufer/Besteller wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.
7.7 Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß Absatz 7.4 ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Abreden schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Käufer/Besteller vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
7.8 Die Gewährleistungsfrist endet mit Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums der Ware bzw. spätestens oder wenn ein Mindesthaltbarkeitsdatum nicht vorhanden ist, nach 12 Monaten.
§ 8 Gesamthaftung
8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 Abs. 7.4 bis 7.7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 Abs. 7.4 bis 7.7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
8.2 Die Regelung gemäß Abs. 8.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Sie gilt auch nicht, wenn wir für einen Körper- oder Gesundheitsschaden aus anderen Rechtsgründen haften.
8.3 Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gemäß Abs. 7.7 bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB wegen Sachschäden eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt.
8.4 Die Regelung gemäß 8.1 gilt auch nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
8.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
9.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
9.2 Sofern der Käufer/Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer/Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Sachrecht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf /CISG (BGBl. II 1989, S. 586) ist ausgeschlossen.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Der Käufer/Besteller hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln und darf in Werbematerialien auf die geschäftliche Verbindung mit uns erst nach unserer schriftlichen Zustimmung hinweisen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Die Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
10.1 Der Käufer/Besteller hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln und darf in Werbematerialien auf die geschäftliche Verbindung mit uns erst nach unserer schriftlichen Zustimmung hinweisen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Die Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
10.2 Wir werden die personenbezogenen Daten des Bestellers entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG) behandeln.
§ 11 Sonstiges
Der Käufer/Besteller wird keine Zuwendungen an unsere Mitarbeiter oder Geschäftsleitung machen, insbesondere keine Geschenke, Sondervergütungen, Reisen, Bargeld, Muster, Tickets für Unterhal-tungsveranstaltungen o.Ä.
Der Käufer/Besteller wird keine Zuwendungen an unsere Mitarbeiter oder Geschäftsleitung machen, insbesondere keine Geschenke, Sondervergütungen, Reisen, Bargeld, Muster, Tickets für Unterhal-tungsveranstaltungen o.Ä.












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